Ferienwohnungen mit Hallenbad in Mittelberg / Allgäu (1036m ü.d.M)



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   Wenn Sie im Formular Onlinebuchung gewählt haben akzeptieren Sie mit dem Klick auf Abschicken
   den Beherbergungsvertrag der DHOGA und bekommen von uns eine Bestätigungs-Email zugeschickt.


Wir empfehlen jedem Gast eine Reiserücktrittsversicherung.

Diese können Sie hier direkt online buchen:



Infos zum Berherbergungsvertrag, der Reiserücktrittsversicherung und das Haus-Prospekt:


Beherbergungsvertrag als PDF


Haus-Prospekt als PDF


Reiserücktrittsversicherung als PDF


Sie können die PDF Dateien nach dem Öffnen für sich ausdrucken oder lokal auf Ihrem PC speichern.



1. Der Beherbergungsvertrag vom DeHoGa (Deutscher Hotel und Gaststättenverband)

Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende - mündliche oder schriftliche - Willenserklärungen, durch Angebot und Annahme zustande. Dabei ist die Erklärung, ein Zimmer reservieren zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den Hotelier zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die Erklärung ihrerseits bereits ein Angebot auf Abschluß eines Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt selbst für den Fall, daß die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile eine Vereinbarung getroffen haben. Denn die vertragliche Einigung scheitert nicht daran, daß die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen. Danach hat der Gastgeber die vereinbarte Ferienwohnung während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises verpflichtet. 

Der Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht. . Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf „Stornierung" einer Buchung.Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung wird oftmals unter der Bezeichnung „Stornogebühr" geführt. Ist durch Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt, so handelt es sich bei der „Stornogebühr" nicht um eine Sanktion für die Abbestellung eines Hotelzimmers. Die „Stornogebühr" beziffert vielmehr die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen. Nicht angefallene Betriebskosten - etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche - Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Die Einsparungen betragen gemäß der Internationalen Hotelordnung: bei Übernachtung mit Frühstück 20%, bei Übernachtung mit Halbpension 30% , bei Übernachtung mit Vollpension 40%, bei Ferienwohnungen 10% des Übernachtungspreises.       Im übrigen muß sich der Vermieter die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers erlangt.

Weitere Informationen: Deutscher Hotel- und Gaststätten-Verband (DEHOGA) auf www.dehoga.org




2. Reiserücktrittskosten-Versicherung Leistungsbeschreibung:

Reiserücktritt-Topschutz DeutschlandReiserücktrittskosten-Versicherung (VB-ERV 2002, Teil A, §§ 1 - 5)Ersatz der Stornokosten (§§ 1 und 2)Ersatz der vertraglichen Stornokosten bei Rücktritt vor Reiseantritt bzw. Seminarbeginn und Ersatz der Mehrkosten der verspäteten Hinreise jeweils aus versicherten GründenErstattung der Mehrkosten (§ 3)bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise aus versicherten Gründeneines verlängerten Aufenthalts und der Rückreise bei Elementarereignissen, wie z. B. Überschwemmungen, Lawinen, Erdbeben, bis insgesamt EUR 5.000,- Erstattung des anteiligen Reisepreises (§ 4)Muss eine Reise aus versichertem Grund abgebrochen werden, werden die Kosten für die noch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen anteilig erstattet.
Selbstbehalt: Es fällt ein Selbstbehalt gemäß VB-ERV 2002, Teil A, § 5 an. 20 % mind. 25,-- EUR. Wichtige Informationen zur Reiserücktrittskosten-Versicherung:

Abschlussfrist: Die Reiserücktrittskosten-Versicherung kann als Einzelversicherung oder im Paket nur bei Buchung der Reise, muss jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, möglich.

Bausteinbuchungen: Bei Bausteinbuchungen gilt die versicherte Reise in ihrer Gesamtheit mit Antritt des ersten Bausteins als angetreten. Stornokosten gemäß Teil A, § 1 (Rücktritt vor Reiseantritt bzw. Beginn der Seminarveranstaltung / Stornierung) werden nach Antritt der Reise - auch für noch nicht angetretene Bausteine - nicht erstattet. Die Absicherung der Reise / des Reisepreises für die Zeit nach dem Antritt der Reise erfolgt gemäß Teil A, § 4 (Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen / Ersatzreise-Versicherung).
Bitte beachten: Der Reiserücktritt-Topschutz ist pro Person bzw. pro Mietobjekt (z. B. bei Anmietung einer Ferienwohnung) abzuschließen. Die Prämie richtet sich nach dem vollen Reisepreis pro Person bzw. dem ietpreis pro Objekt (ggf. aufrunden). An- und Rückreisekosten sind bei der Berechnung mit einzubeziehen, falls diese mitversichert werden sollen.
Risikopersonen: Der Versicherungsfall kann ausgelöst werden durch: die versicherte Person Angehörige (z. B. Verwandte, Lebensgefährten) der versicherten Person Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen mitreisende (auch nicht verwandte bzw. angehörige) Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben. Für diesen Personenkreis besteht jedoch nur gegenseitiger Versicherungsschutz bei gemeinsamer Buchung und Versicherung von höchstens vier Personen. Versicherte Gründe sind z. B.:Schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung und Tod Impfunverträglichkeit Schwangerschaft, wenn das Risiko einer Reise zu hoch ist Schaden am Eigentum der versicherten Person oder einer Risikoperson infolge von Feuer, Elementarereignissen oder bei strafbaren Handlungen eines Dritten Betriebsbedingte Arbeitslosigkeit und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit. Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst. Unerwartete Wiederholung nicht bestandener PrüfungenSchwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes der versicherten Person.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage: www.die-europaeische.de



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